Praxis Herold & Herold-Frank
Fachärzte für Allgemeinmedizin

Coronavirus: Impfung und Testung


Organisatorische Hinweise für die Anmeldung zur CORONA-Impfung:


AKTUELL (Januar 2024):

Die Ständige Impfkommission empfiehlt Auffrischungsimpfungen nur noch bestimmten Gruppen. Dazu gehören z.B. Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörigen von Risikopatienten.

Seit der letzten Impfung oder Infektion sollten mindestens zwölf Monate vergangen sein. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren und Schwangeren wird die Impfung nicht mehr empfohlen.


Ein Expertenausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 30. August grünes Licht für die Zulassung eines weiterentwickelten Corona-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer gegeben. Dieser ist in unserer Praxis verfügbar.

Die Grippeimpfstoffe für die Saison 2023 / 2024 sind ebenfalls verfügbar, eine kombinierte Gabe der Grippe- und Corona-Impfung am gleichen Tag ist möglich.



Vor dem Impftermin:

Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf der Impfungen in unserer Praxis zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1.    Wir verwenden den aktuellen mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech. Dieser ist sowohl für Auffrischimpfungen (Booster) als auch zur Grundimmunisierung zugelassen. 

2.    Kommen Sie nur zum Impftermin, wenn Sie sicher sind, geimpft werden zu wollen. Kleinere Fragen lassen sich selbstverständlich am Impftag mit dem aufklärenden Arzt noch besprechen.

3.    Bringen Sie zum Impftermin Ihren Impfpass mit.

4.    Sollten Sie Infektsymptome oder gar erhöhte Temperatur haben, verschieben Sie bitte den Impftermin. Sie werden schnellstmöglich von uns für einen Ersatztermin eingeplant.

5.    Sollten Sie bereits einen Impftermin bei uns haben, aber den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte vorher ab. Wir impfen Vakzine, die nach Anbruch nur wenige Stunden haltbar sind. Es wäre schade, wenn wir Impfstoffdosen verwerfen müssten.

6.    Die Impfung kann ab dem 12. Lebensjahr erfolgen, bis zum 16. Lebensjahr ist die Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

7.    Kinder unter 12 Jahren benötigen einen besonderen Impfstoff, dieser wird von unserer Praxis nicht vorgehalten. Bitte wenden Sie sich zu Fragen zur Impfung von Kindern unter 12 Jahren an Ihre Kinderarztpraxis.

CORONA-SCHNELLTEST
Schnelltests auf Patientenwunsch (sogenannte "Bürgertests") können seit dem 1.7.2021 nicht mehr kostenlos durchgeführt werden. Die Kosten für den Test auf Wunsch betragen nach GOÄ 46.60 Euro.
Die bisher durchgeführten kostenlosen Schnelltests nach den Vereinbarungen der "Bundes- Teststrategie" entfielen zum 1.7.2021.

CORONA-PCR-TEST
Seit dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren. Die entsprechenden Ansprüche auf präventive Coronatests sowie Test- und Genesenenzertifikate entfallen.

Auf einen Blick: Das fällt weg

  • Alle Tests bei Personen ohne Symptome nach Testverordnung (z.B. Bürgertests, Tests vor Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt)
  • Bestätigungsdiagnostik nach positivem PoC- Antigentest oder Selbsttest
  • Test- und Genesenenzertifikate
  • Mehr Informationen finden Sie unter https://www.kbv.de/html/themen_49345.php